
Begleitetes Fahren ab 17
So funktioniert begleitetes Fahren ab 17
In drei einfachen Schritten zum begleiteten Fahren
Antrag stellen
und mit 16,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen.
Begleitpersonen wählen
und genau prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.
Fahrprüfung absolvieren
und während der anschließenden Begleitphase wichtige Fahrpraxis sammeln.
Die Vorteile
Es gibt viele gute Gründe für begleitetes Fahren.
Mehr Sicherheit
Durch Begleitung und praktische Erfahrung sinkt das Unfallrisiko um bis zu 20% verglichen mit gleichaltrigen Fahrern ohne BF17-Erfahrung.
Frühzeitiger Start
Die Fahrausbildung kann bereits mit 16,5 Jahren beginnen – so bist du bestens vorbereitet, wenn du volljährig wirst.
Verschiedene Fahrsituationen
Mit deinen Begleitpersonen kannst du unterschiedliche Verkehrssituationen üben und deine Fahrpraxis erweitern.
Günstigere Versicherung
Viele Versicherungen bieten Vorteile für BF17-Teilnehmer an – die erhöhte Fahrsicherheit lohnt sich auch finanziell.
Die Spielregeln
Möchtest du begleitet fahren, gibt es für dich und deine Begleitperson einige Dinge zu beachten.
Nur mit Begleitperson
Jugendliche dürfen einen Pkw nur im Beisein einer eingetragenen Begleitperson fahren. Sie muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel mindestens 40 Jahre alt sein.
Ausweis dabeihaben
Da die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält, musst du deinen Ausweis immer parat haben.
Zwei Jahre Probezeit
Die Probezeit dauert wie bei jeder anderen Fahrausbildung zwei Jahre – und endet für dich frühestens mit 19.
Nüchtern bleiben
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt innerhalb der Probezeit beziehungsweise bis zum 21. Lebensjahr ein striktes Alkoholverbot.
